1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der RowdStabi GmbH, Kaiserstraße 72, 60329 Frankfurt am Main (nachfolgend: "RowdStabi" oder "wir").
1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, RowdStabi stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder durch die Ausführung der Leistung zustande.
2.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in unserem Angebot bzw. unserer Auftragsbestätigung.
3.2 Wir sind berechtigt, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu ändern und von der Leistungsbeschreibung abzuweichen, wenn die Änderung dem Kunden zumutbar ist.
3.3 Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
4.1 Der Kunde stellt RowdStabi alle für die Durchführung der vereinbarten Leistung erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
4.2 Der Kunde benennt einen qualifizierten Ansprechpartner, der berechtigt ist, die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Entscheidungen zu treffen.
4.3 Bei Verzögerungen oder Mehraufwand durch unzureichende Mitwirkung des Kunden kann RowdStabi eine angemessene Anpassung der vereinbarten Vergütung und/oder der vereinbarten Termine verlangen.
5.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten.
5.3 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5.4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
6.1 Lieferfristen und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet und schriftlich vereinbart wurden.
6.2 Die Einhaltung von Fristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstiger Verpflichtungen voraus.
6.3 Bei höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren, außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen verlängern sich Lieferfristen in angemessenem Umfang.
7.1 Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist die Leistung abzunehmen, wenn sie im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde.
7.2 Nimmt der Kunde die Leistung nicht innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist ab, obwohl er dazu verpflichtet ist, gilt die Leistung als abgenommen.
7.3 Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Kunden über.
8.1 Bei Mängeln der Leistung leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
8.2 Der Kunde hat die Leistung unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
8.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung.
8.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.
9.1 Unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.
9.2 Soweit wir auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen.
9.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
10.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.
10.2 Wir verarbeiten die Daten des Kunden im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
11.1 An allen von uns erstellten Arbeiten, insbesondere Software, Konzepten, Entwürfen und Dokumentationen, behalten wir uns sämtliche Urheberrechte vor.
11.2 Der Kunde erhält an unseren Leistungen ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck. Eine weitergehende Nutzung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung gestattet.
12.1 Wir sind berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen und dabei auch sein Logo zu verwenden, es sei denn, der Kunde widerspricht dem ausdrücklich schriftlich.
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Frankfurt am Main, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
13.4 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Stand: 10. April 2023